Aufgabenstellung des Vereins, Vereinszweck

 
Noten
nach § 2 der Vereinssatzung

  1. Der Verein unterstützt die Gemeinde bzw. den künftigen Träger beim Aufbau und Betrieb von Einrichtungen der Seniorenarbeit in Essingen.
  2. Der Verein fördert
    • den Aufbau und die Unterhaltung von stationärer und ambulanter Betreuung sowie Versorgung älterer, hilfsbedürftiger und pflegbebedürftiger Menschen
    • den Bau von betreuten Seniorenwohnungen
    • die Einrichtung und den Betrieb einer Altenbegegnungsstätte
    • die allgemeine Seniorenarbeit
  3. Der Verein informiert die Bevölkerung über Vorhaben der Gemeinde im Seniorenbereich und versucht,die breite Öffentlichkeit für diese Belange aufmerksam zu machen.
  4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Mittelbeschaffung über Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Veranstaltungen, die dem geförderten Zweck dienen.
  5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist ausschließlich selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins auf Grund ihrer Mitgliedschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
  6. Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.

Den kompletten Satzungstext können Sie hier nachlesen. Hier klicken !